Kinder- und Jugendrechte stärken
Kinder und Jugendliche müssen befähigt werden, ihre Interessen, egal ob in der eigenen Stadt, Gemeinde, Kreisgebiet oder Bundesland, gegenüber Erwachsenen zu vertreten. Kinder- und Jugendparlamente bieten dazu die Gelegenheit für die Interessen dieser Altersgruppe einzustehen. Kinder- und Jugendparlamente stellen eine konkrete Umsetzung von Jugendpartizipation dar. Sie sind im Idealfall in alle kommunalen Entscheidungsprozesse, die Kinder und Jugendliche betreffen, einbezogen. Der Vorteil von gewählten Parlamenten besteht in der Möglichkeit einer langfristigen und wirklich verbindlichen Arbeit. Außerdem erhalten Kinder und Jugendliche einen Einblick in die Politik der Erwachsenen. So wird ihnen gleichzeitig vermittelt, wie Demokratie praktiziert wird. Schließlich lebt eine gut funktionierende Demokratie davon, dass sich viele an ihr beteiligen.
Unsere Forderungen:
- Kinder- und Jugendparlamente sind in allen Landkreisen sowie allen Städten mit mehr als 30.000 Einwohner*innen in Hessen einzurichten.
- Das jeweilige Kinder- und Jugendparlament besitzt Anhörungs-, Antrags- und Rederecht in der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Kreistag sowie den betreffenden Fachausschüssen bei allen Angelegenheiten, die Kinder- und Jugendliche betreffen.
- Den Kinder- und Jugendparlamenten ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein Budget einzuräumen.
- Die Kinder- und Jugendparlamente bilden keine Fraktionen.
- Die Kinder- und Jugendparlamente werden durch hauptamtliche Beschäftigte der jeweiligen Administration betreut. Dies umfasst politische Bildungsarbeit sowie administrative Unterstützung.
Des Weiteren fordern wir die Einrichtung eines hessischen Kinder- und Jugendparlament mit folgenden Rahmenbedingungen:
- Es wird ein hessisches Kinder- und Jugendparlament gebildet, das sich nach Einwohner*innenproporz aus Delegierten der Kinder- und Jugendparlamente in den Landkreisen und kreisfreien Städten zusammensetzt.
- Das hessische Kinder- und Jugendparlament besitzt Anhörungs-, Antrags- und Rederecht im Landtag sowie den betreffenden Fachausschüssen bei allen Angelegenheiten, die Kinder- und Jugendliche betreffen.
- Dem hessischen Kinder- und Jugendparlamenten ist zur Erfüllung seiner Aufgaben ein Budget einzuräumen.
- Im hessischen Kinder- und Jugendparlament werden keine politischen Fraktionen gebildet.
- Das hessische Kinder- und Jugendparlament wird durch hauptamtliche Beschäftigte der Landtagsverwaltung betreut und bei seinen administrativen Aufgaben unterstützt.
- Das hessische Kinder- und Jugendparlament soll mindestens einmal im Jahr, in Form einer 3-4-tägigen Veranstaltung im Wiesbadener Landtag, tagen. Hierdurch soll eine intensive und hauptamtlich begleitete Antragsberatung ermöglicht werden. Der Zeitraum der parlamentarischen Sommerpause des hessischen Landtages wird hierzu empfohlen.
Darüber hinaus fordern wir weiterhin eine Absenkung des Wahlalters bei den hessischen Landtags- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre.