Jusos Hessen

Rechtliche Grundlagen

“Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes oder in einer Gruppe von maximal zehn Personen gestattet.”

Achtet an Eurem Stand darauf. Versucht Euch und die anderen wahlkampf-heißen Genoss*innen zwischen Eurem Stand und Euren Aktionen zu verteilen. Viele Passant*innen am Stand ist immer geil. Schaut aber auch darauf, dass sich am Stand höchstens 10 Personen befinden.

“Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.”

Wichtig! Schaut, dass ihr die Stehtische mindestens 1,5 Meter auseinanderstellt und versucht Personen so zu verteilen, dass sie höchstens zu zweit an einem Tisch stehen. So lässt sich in der Regel der Sicherheitsabstand gut einhalten. Messt mit dem Zollstock immer mal nach, 1,5 Meter sind mehr, als man denkt.

Bleibt auf dem Laufenden. Die Rechtlichen Bestimmung zum Umgang mit der Pandemie-Situation werden stetig aktualisiert. Bei Fragen oder Unsicherheiten wendet Euch an Eure zuständige Kreisverwaltung.

Weitere Informationen findet Ihr in den Auslegungshinweisen des Landes Hessen sowie in den Informationen des Robert-Koch-Instituts.

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-09-14-auslegungshinweise_cokobev.pdf

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html

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